Steuerrecht
Steuerstreitigkeiten – Frankreich
Die Kanzlei ist im Steuerrecht in Situationen tätig, die einen streitigen Charakter aufweisen, insbesondere bei Auseinandersetzungen mit der Steuerverwaltung.
Als Doktorin der Rechtswissenschaften im vergleichenden Steuerrecht (Frankreich–Deutschland) hat Maître Fleur Angot ihre wissenschaftliche Arbeit dem Thema des steuerlichen Rechtsmissbrauchs gewidmet. Diese akademische Spezialisierung bildet die Grundlage einer gezielten anwaltlichen Tätigkeit in komplexen steuerrechtlichen Sachverhalten.
Tätigkeitsschwerpunkt
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit der Steuerverwaltung
- Begleitung bei steuerlichen Prüfungen und Steuerstreitverfahren
- Analyse komplexer steuerlicher Sachverhalte, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsmissbrauch
Die Kanzlei erstellt keine Steuererklärungen. Für die Abgabe von Steuererklärungen ist die Einschaltung einer Rechtsanwältin grundsätzlich nicht erforderlich, da die Steuerbehörden Unterstützung leisten können, wenn Schwierigkeiten auftreten.
Bei besonderer Komplexität, insbesondere in Deutschland, wird die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfohlen. Steuererklärungen im Zusammenhang mit Erbfällen in Frankreich werden vom mit der Nachlassabwicklung betrauten Notar vorgenommen.
Die anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei konzentriert sich vor allem auf die Begleitung von Steuerpflichtigen in Steuerstreitigkeiten, insbesondere vor den französischen Finanzgerichten.