Was kostet ein Rechtsanwalt?
Wenn Sie die Kanzlei mit einer Beratung oder der Vertretung in einem Rechtsstreit beauftragen, fallen Anwaltsgebühren als Gegenleistung für die erbrachten Leistungen an. In Übereinstimmung mit den berufsrechtlichen Vorschriften werden die Honorare transparent und einvernehmlich bereits beim ersten Gespräch festgelegt.
Die Vergütung der Kanzlei erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, abhängig von der tatsächlich für die Bearbeitung Ihres Mandats aufgewendeten Zeit.
- der Art und Komplexität der Angelegenheit,
- dem erforderlichen Arbeitsaufwand (Recherche, Schriftsätze, Termine),
- dem wirtschaftlichen oder persönlichen Interesse des Mandats,
- sowie der individuellen Situation des Mandanten.
Je nach Art des Mandats kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Festsetzung der Anwaltsgebühren in Deutschland
Für Mandate mit Bezug zum deutschen Recht oder für Verfahren vor deutschen Gerichten richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Gebühren bestimmen sich dabei entweder:
- nach den gesetzlichen Gebühren des RVG, oder
- auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung.
In gerichtlichen Verfahren dürfen die vereinbarten Honorare das gesetzliche Mindesthonorar nicht unterschreiten. Auf Wunsch erhalten Sie bereits beim ersten Gespräch eine unverbindliche Kostenschätzung.