Nachehelicher Ausgleich in Frankreich
Die Prestation compensatoire dient dem Ausgleich wirtschaftlicher Ungleichheiten infolge der Scheidung.
Nach französischem Recht stellt die Prestation compensatoire gemäß Art. 270 ff. Code civil keinen nachehelichen Unterhalt dar. Mit der Auflösung der Ehe endet grundsätzlich die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten.
Ziel der Ausgleichszahlung ist es, die wirtschaftliche Ungleichheit auszugleichen, die durch die Scheidung in den jeweiligen Lebensverhältnissen der Ehegatten entsteht.
Festsetzung der Ausgleichszahlung
Die Höhe der Prestation compensatoire wird durch den zuständigen Richter nach Billigkeitsgesichtspunkten festgelegt. Eine einheitliche Berechnungsmethode existiert nicht; vielmehr erfolgt die Bewertung stets einzelfallbezogen.
Art. 271 Code civil nennt eine nicht abschließende Liste von Kriterien, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind:
- Dauer der Ehe
- Alter und Gesundheitszustand der Ehegatten
- Berufliche Qualifikation und beruflicher Werdegang
- Auswirkungen der Kinderbetreuung auf die berufliche Entwicklung
- Vermögenslage der Ehegatten nach güterrechtlicher Auseinandersetzung
- Bestehende Vermögenswerte, Einkünfte, Verbindlichkeiten und Ansprüche
- Versorgungsanrechte und Rentenanwartschaften
Form der Ausgleichszahlung
Grundsätzlich wird die Prestation compensatoire in Form einer Kapitalzahlung festgesetzt.
Ist der verpflichtete Ehegatte nicht in der Lage, den Betrag sofort zu leisten, kann der Richter eine Ratenzahlung anordnen. Die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Ratenzahlung beträgt acht Jahre.
Die konkrete Höhe und Ausgestaltung der Ausgleichszahlung hängt maßgeblich von den individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Umständen der Ehegatten ab. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend.