Die Honorare

Als Vergütung für ihre Dienstleistung erhält die Rechtsanwältin Honorare, die in Absprache mit dem Mandanten ab dem ersten Termin vereinbart werden.

Die Berechnung erfolgt auf der Basis eines Stundenhonorars, das heißt nach der tatsächlich für die Fallbearbeitung nötigen Zeit. Die Höhe des Stundenhonorars variiert von Fall zu Fall, da hierbei in der Regel alle Umstände, vor allem der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers und das Haftungsrisiko zu berücksichtigen sind.

Ebenfalls kann für das gesamte Verfahren ein Pauschalhonorar angeboten werden. Die einmal vereinbarte Gebühr ist in ihrer Höhe fix und endgültig. Die von Pauschalhonoraren umfassten Tätigkeiten der Rechtsanwältin sind in der Honorarvereinbarung explizit festgelegt.

Die Rechtsanwältin kann mit dem Mandanten ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbaren. Dies muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall werden Erfolgshonorare zusätzlich zu den Stunden - oder Pauschalhonoraren abgerechnet.

Vor jedem Eingreifen schickt die Kanzlei Ihnen eine Honorarvereinbarung mit der Bitte, diese in zwei unterschriebenen Ausfertigungen zurückzusenden. Ein Vorschuss kann auch angefordert werden.

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