Familienrecht

Schwerpunkte im Familienrecht:

Sie sind ein Paar gleicher oder unterschiedlicher Nationalität, leben in Frankreich und/oder Deutschland, planen zu heiraten, und wollen nicht bis zu einer möglichen Ehekrise warten, um über Ihre Rechte während und nach der Ehe Bescheid zu wissen?

Der Abschluss eines Ehevertrages bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten im Falle einer späteren Scheidung vorzugreifen und insbesondere die verschiedenen Aspekte des Unterhaltsrechts und Ihres ehelichen Güterrechts im Voraus zu regeln.

Für den Fall, dass Ihre Ehe vor dem Zusammenbruch steht und Sie Ihre Trennung organisieren oder Unterhalt für sich und Ihre Kinder geltend machen möchten, berät und unterstützt Sie unsere Kanzlei zu folgenden Aspekten:

  • vorsorgender Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
  • Scheidungsverfahren, Anträge nach der Scheidung, Liquidation des ehelichen Güterstandes
  • Bei internationalen Paaren oder Wohnsitz im Ausland: Beratung zum anwendbaren Recht
  • Unterhaltsansprüche, Ausgleichszahlungen, Versorgungsausgleich
  • Abänderungsklage zur Anpassung der Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvollstreckung

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